Bau beurteilen: Der Sachverständige

Frank Wiegmann, Jahrgang 1961, ist Handwerksmeister und geprüfter Restaurator im Zimmererhandwerk. 2009 hat er zusätzlich die Prüfungen zum Dachdeckermeister und Betriebswirt abgelegt.

Viele Jahre hat er einen eigenen Betrieb im Bereich der Zimmerei und Dachdeckerei geführt. Auch hat er selbst als Bauherr Häuser erworben und saniert.

Mit diesem Wissens- und Erfahrungsschatz konnte er sich dem aufwändigen Prüfverfahren der Handwerkskammer unterziehen und die Anerkennung zum Sachverständigen erlangen.

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In seinen Beurteilungen ist der Sachverständige zur Neutralität verpflichtet, ähnlich einem Notar. Gerade diese Sachlichkeit – fern einer eventuellen emotionalen Aufladung eines Konflikts – wird geschätzt, um eine Auseinandersetzung zu beruhigen und den Blick zu erweitern.

Die Auftraggeber des Sachverständigen für eine Stellungnahme oder ein Gutachten kommen aus dem privaten Bereich, von Firmen und Versicherungen, sowie als besteller Gutachter in einem Gerichtsprozess.

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Privatgutachten

Das Privatgutachten dient als Basis zur Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Mängelbeseitigung detailliert vereinbart werden kann.

Schiedsgutachten

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, z.B. zwischen Zimmermann und Bauherrn, wird der Sachverständige beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.

Sachverständigenverfahren: Bei Versicherungsschäden wird in der Regel ein Gutachter von der jeweiligen Versicherung zur Schadensregulierung bestellt. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann er, entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten. Hierzu wird ein Gutachter seiner Wahl zusätzlich beauftragt und durch einen gemeinsam mit der Versicherung bestellten Obmann wird das Verfahren geregelt, ähnlich dem Schiedsgutachten. Auch hier ist das Ergebnis für beide Parteien bindend.

Gerichtsgutachten

Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.